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Dr. Axel Schmidt ist promovierter Humanwissenschaftler und hat eine Ausbildung als Diplom Betriebswirt und Diplom Psychologe absolviert. Er begann seine Karriere 1994 als Marketing Science Executive bei der BBDO in New York. 1996 wechselte er als Marketing Science Manager und Strategic Planner zur BBDO nach Düsseldorf und übernahm von 1997 bis 1999 eine Stabsstelle bei der BBDO Germany Holdinggesellschaft, dem größten Kommunikationsunternehmen in Deutschland. Bis 2020 war Dr. Axel Schmidt Projektleiter und Partner bei der Unternehmensberatung Batten & Company die zur BBDO Germany gehört. Seit 2010 ist Dr. Axel Schmidt als Sachverständiger bei Familiengerichten tätig. Im Jahr 2020 publiziert er mit Prof. em. Dr. Karl Westhoff (Universität Dresden) den Band "Kindeswohl interdisziplinär - Empirische Ergebnisse und Instrumente für die juristische Praxis bei Trennung der Eltern" (mit einem Vorwort von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Vorsitzender Richter des Bayrischen Obersten Landgerichts im Ruhestand und Vorsitzender Richter des Oberlandesgericht). Daneben ist er als Dozent zur Ausbildung von Sozialpädagogen an der Hochschule Niederrhein (University of Applied Sciences) tätig und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen zu Kommunikations- und Familiengerichtsthemen.
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Schmidt, A. & Westhoff, K. (2020). Kindeswohl interdisziplinär: Empirische Ergebnisse für die juristische Praxis bei Trennung der Eltern. Baden-Baden: Nomos. Mit einem Vorwort von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg (Vorsitzender Richter des Bayrischen Obersten Landgerichts im Ruhestand und Vorsitzender Richter des Oberlandesgerichts München für Staatssicherheit im Ruhestand).
Dieser Band schließt die Lücke zwischen Normen, rechtswissenschaftlichen Auslegungen und konsensfähigen humanwissenschaftlichen empirischen Ergebnissen zur Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs Kindeswohl. Die rechtlichen Grundlagen und die zu beachtenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Kindeswohl stellt der erste Teil des Buches dar; sie sind das Gerüst für den zweiten größeren Teil, der die humanwissenschaftlichen übereinstimmenden empirischen Fakten nachvollziehbar und wohlstrukturiert präsentiert. Die normative Bestimmung und fallbezogene Auslegung des Kindeswohlbegriffs kann nur gelingen, wenn hierbei auf Wissen zurückgegriffen wird, dass sich auf die soziale Lebenswirklichkeit des Kindes bezieht, also auf psychologisches, pädagogisches und soziologisches Wissen. Die Humanwissenschaften liefern hier ein zu den rechtlichen Entscheidungskriterien korrespondierendes Wertesystem und damit einen Maßstab, das Kindeswohl im Einzelfall zu beurteilen und die Entscheidungsfindung auf eine faktenbasierte Grundlage zu stellen. Die hier dargestellten humanwissenschaftlichen Inhalte, die zur Ausfüllung des Rechtsbegriffs Kindeswohl herangezogen werden, halten dabei der rechtlichen Betrachtungsweise stand und sind somit für den Juristen verwendungsfähig, um die Rechtssicherheit garantieren zu können. Dieser interdisziplinäre Ansatz einer humanwissenschaftlichen Kommentierung der rechtlichen Kindeswohlkriterien kann folgenden Zielgruppen als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden: Familienrichter, Verfahrensbeistände, Umgangspfleger,Ergänzungspfleger, Sachverständige, Mediatoren, Jugendamtsmitarbeiter, Anwälte, Politiker, Eltern.
Umfangreiche Information für Fachbereiche und Nutzung der Telemedizin Arzt und Patient.
Umfangreiche Informationsmöglichkeiten und neuste Entwicklungen aus Therapie, Prävention.
Präsentation im jeweiligen Fachbereich und die Möglichkeit zur Platzierung von Publikationen.